Die bundesweit beschlossenen Maßnahmen
  
- Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren
  
  - Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50
  
  -  Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren  Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet
  
  -  Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen  Terminen, indivueller Sport und Bwegung an der frischen Luft bleiben  weiter möglich
  
  - Gruppen feiernder Menschen - auch im Privaten - sind inakzeptabel
  
  - Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet
  
  -  Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen -  Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste
  
  - In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
  
  - Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.